Christoph Weisse

Allgemeine geschäftsbedingungen

Christoph Weisse Photography I Feldstrasse 264 I  CH-5237 Moenthal

 

1. ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Christoph Weisse Photography, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. Von Christoph Weisse Photography erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. 

2. BUCHUNG / ANMELDUNG

Durch die schriftliche Bestätigung (EMAIL) der von Christoph Weisse Photography zugestellten Offerte oder der Terminbestätigung gilt ein Auftrag als gebucht und die AGB als akzeptiert. Zusätzlich wird bei Aufträgen mit  grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.

3. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMINVERSCHIEBUNG

Eine Stornierung oder Verschiebung vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung oder Verschiebung binnen zwei Wochen vor Produktionsbeginn ist 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei Stornierung oder Verschiebung binnen 24 Stunden vor Produktionsbeginn ist das gesamte Honorar fällig.

4. HAFTUNG

4.1  Für den Fall, dass Christoph Weisse Photography aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründe) den Auftrag nicht ausführen kann, wird auf Wunsch für Hochzeiten ein Ersatzfotograf benannt, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Bei Fotoshootings ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.

4.2 Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet. Christoph Weisse Photography kann in jedem Falle nicht rechtlich belangt werden und es kann kein Schadenersatz gefordert werden. 

4.3 Christoph Weisse Photography übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

4.4 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste gemäss Homepage.

5.2 Sämtliche Angebote auf der Website von Christoph Weisse Photography sind unverbindlich. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Christoph Weisse Photography ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. 

5.3 Bei Hochzeiten wird vom Kunden eine Anzahlung per Vorauskasse geleistet. Der Gesamtbetrag muss spätestens 3 Tage nach der Hochzeit bei Christoph Weisse Photography eingegangen sein.

5.4 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.5 Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

5.6 Sind Produktionstermine auf eine bestimmte Zeitdauer vereinbart, so werden zeitliche Überschreitungen, auch bedingt durch Wartezeiten etc., mit einem Stundensatz von CHF 200 berechnet.

5.7 Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich ein Verzugszins berechnet.

5.8 Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN

6.1 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung bzw. der technischen Beschaffenheit der Bilder gemacht, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.

6.2 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungs- und vertragsgemäss zugegangen.

6.3 Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Christoph Weisse Photography sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können Foto-DVDs und einzelne Fotos nachbestellt werden.

7. BILDRECHTE

7.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

7.2 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung des Bildmaterials für den Privatgebrauch (Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 

7.3 Jede über Ziffer 7.2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

7.4 Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden.

7.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk ist in der Form „Foto: Christoph Weisse Photography“ zu erstellen. Bei Veröffentlichung im Internet ist ein Link auf die Website des Fotografen (www.profi-foto.ch) zu setzen.

7.8 Von jeder Veröffentlichung sind „Christoph Weisse Photography“ zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Belegexemplare dürfen von Christoph Weisse Photography für die Eigenwerbung verwendet werden.

7.9 Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, darf der Fotograf den Namen des Kunden als Referenz nennen und Referenzbilder für Eigenwerbung sowohl als Printmedium als auch online veröffentlichen.

8. VERTRAGSSTRAFE & SCHADENSERSATZ

8.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

8.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

8.3 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

9. schlussbestimmungen

9.1 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Brugg, Aargau. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Christoph Weisse Photography ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Christoph Weisse Photography auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüchen gleich welcher Art gilt ausschliesslich das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („Wiener Kaufrecht“ SR 0.222.122.3).